Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Zahnärztlichen Bezirksverband Oberbayern (ZBV Oberbayern), Messerschmittstr. 7, 80992 München und Teilnehmern an Fortbildungen des ZBV Oberbayern.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Die Anmeldung zu den Fortbildungen erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars des ZBV Oberbayern per E-Mail, Fax oder per Brief. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer bindend.
2. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme der Anmeldung durch den ZBV Oberbayern durch Zugang der Anmeldebestätigung / Erhalt der Rechnung beim Teilnehmer zustande.
3. Unvollständige Anmeldungen der Teilnehmer oder Teilnehmer, die nicht die persönlichen Anforderungen zur Teilnahme an einer Fortbildung vorweisen, können abgelehnt werden.
4. Anmeldungen, werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Überschreiten der zugelassenen Teilnehmerzahl werden die Teilnehmer darüber informiert und erhalten einen Platz auf der Warteliste.
§ 3 Teilnahmegebühren und Fälligkeit
1. Das Recht zur Teilnahme an einer Fortbildung setzt die vorherige Zahlung der Teilnahmegebühr voraus. Diese wird bei Tages- und Halbtageskursen i.d.R. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung (14 Tage bzw. vier Wochen vor Kursbeginn) ist die Teilnahmegebühr sofort, spätestens jedoch am Tag der Fortbildungsveranstaltung fällig.
2. Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist ausschließlich durch Erteilung eines widerruflichen SEPA-Lastschriftmandats möglich. Der Einzug durch die Bank erfolgt ca. 14 Tage vor Kursbeginn. Sollte die Anmeldung zwei Wochen vor Kursbeginn oder später eingehen, erfolgt der Einzug sofort. Gemäß den Bedingungen zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt der Einzug mit Vorankündigung mit Angabe der Gläubigernummer DE07ZZZ00000519084 und unter Angabe einer individuellen Mandatsreferenznummer. Das SEPA-Lastschriftmandat berechtigt den ZBV Oberbayern die Kursgebühren für alle ab Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats bei dem ZBV Oberbayern gebuchten Veranstaltungen einzuziehen
3. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug ist der ZBV Oberbayern berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem, von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem ZBV Oberbayern nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist er berechtigt diesen geltend zu machen.
§ 4 Ausschlussrecht
1. Sofern die Zahlung der Teilnahmegebühr gem. § 3 nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird behält sich der ZBV Oberbayern vor, Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung von der Fortbildung auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.
2. Kommt ein Teilnehmer bei getroffener Ratenzahlungsvereinbarung noch während des Kurses in Zahlungsrückstand, kann der ZBV Oberbayern den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.
§ 5 Leistungsumfang
1. Der Inhalt einer Veranstaltung ergibt sich aus der Fortbildungsbeschreibung des ZBV Oberbayern. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind unverbindlich. Referenten sind zu individuellen Absprachen nicht berechtigt.
2. Die Teilnehmer erhalten Arbeitsunterlagen und sowie ein Zertifikat / Bescheinigung über die Teilnahme an der Fortbildung, in der die Teilnahme mit Kurstitel, Referent, Datum und Stundenzahl bestätigt wird.
§ 6 Stornierung
1. Bei Stornierung eines Kurses nach verbindlicher Anmeldung durch den Teilnehmer bis zu vier Wochen vor Beginn der Fortbildung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € fällig. Bei Stornierung bis spätestens zwei Wochen vor Fortbildungsbeginn wird eine Gebühr in Höhe von 80 Prozent der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späterer Stornierung ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Stornierung muss schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.
2. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit aus wichtigem Grund bis zu 24 Stunden vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung auf die nächstmögliche Fortbildung umzubuchen. Spätere Absagen werden nicht angenommen. Die Fortbildungsgebühr ist in diesen Fällen unabhängig von der Teilnahme an der Wiederholungsveranstaltung zu zahlen. Hilfsweise kann der Teilnehmer auch einen Ersatzteilnehmer vorschlagen, wenn dieser die für die Fortbildung erforderlichen persönlichen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt und er spätestens zwei Werktage vor Beginn der Fortbildung schriftlich angemeldet wurde. Bei Verfügbarkeit eines Folgetermins kann stattdessen auch die Umbuchung auf einen Folgetermin erfolgen.
§ 7 Rücktritt, Veranstaltungsabsage
1. Der ZBV Oberbayern ist zur Änderung von Kursinhalten, zum Wechsel des angekündigten Referenten und/oder zum Wechsel des Veranstaltungsorts berechtigt, wenn dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung und der Vertragszweck gewahrt bleiben. Die Veranstaltungen insgesamt oder einzelne Veranstaltungen können vom ZBV Oberbayern aus wichtigen Gründen verschoben oder abgesagt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einer zu geringen Teilnehmerzahl, Ausfall oder Erkrankung eines Referenten oder bei höherer Gewalt vor.
2. In allen Fällen einer Änderung informiert der ZBV Oberbayern die Teilnehmer umgehend.
3. Bei Ausfall einzelner Veranstaltungen werden diese an einem anderen Tag nachgeholt. Bei ersatzlosem Ausfall einer Fortbildung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet.
4. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des ZBV Oberbayern, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen vor.
§ 8 Haftung
Für die Haftung des ZBV Oberbayern gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der ZBV Oberbayern, seine Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Preise
Die Gebühr für die jeweilige Fortbildung ist der Website sowie der Kursausschreibung des ZBV Oberbayern zu entnehmen.
§ 10 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten des Teilnehmers (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Geburtsdatum, Berufsbezeichnung) werden durch den ZBV Oberbayern erhoben, gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung verarbeitet.
2. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Zweckbestimmung der Veranstaltungsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert werden.
3. Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur an Dienstleister, die mit der Organisation der Veranstaltungen einschließlich der Zahlungsabwicklung beauftragt sind. Diese dürfen die Daten nicht zu eigenen oder fremden Zwecken verwenden.
4. Der Teilnehmer kann die unter § 10 Nr. 2 erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: ZBV Oberbayern, Messerschmittstr. 7, 80992 München.
§ 11 Urheberrecht
1. Die Arbeitsunterlagen des ZBV Oberbayern sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt und dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des ZBV Oberbayern kopiert, fotografiert, vervielfältigt oder wiedergegeben werden.
2. Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen vom ZBV Oberbayern angebotenen Veranstaltungen nicht gestattet, es sei denn, der Referent und die zuständige Kursbetreuung erklären ausdrücklich ihr Einverständnis.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Anmeldungen, Stornierungen oder sonstige Erklärungen sind zu richten an den ZBV Oberbayern, Messerschmittstr. 7, 80992 München oder an den in den Anmeldeunterlagen benannten Kursbetreuer.
2. Weder die Referenten noch andere Kurshelfer haben Vollmacht zur Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen für den ZBV, noch sind diese Erklärungsempfänger.
3. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
Stand: Oktober 2020