- Ausbildung
- Information rund um Ihre-/n Auszubildende-/n
- Sonstige Anträge und Zusatzerklärung KFO und BW zum Ausbildungsvertrag
- Neue ZFA-Ausbildungsverordnung ab 01.08.2022
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungstermine
- Prüfungsordnung
- Wenn Ihre Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
- Links
- Verlust von Dokumenten
Wenn Ihre Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
Bitte beachten Sie, dass der Ausbildungsvertrag Ihrer Auszubildenden bei nicht bestandener Abschlussprüfung zum vereinbarten Datum endet (i.d.R. der 31. August). Eine automatische Verlängerung des Ausbildungsvertrags findet nicht statt.
Ihre Auszubildende kann ihren Ausbildungsvertrag jedoch bis zur nächstmöglichen Abschlussprüfung verlängern, indem sie unverzüglich einen entsprechenden Verlängerungsantrag an Sie als Ausbilder richtet (vgl. § 21 Abs. 3 BBiG). Dies muss dem ZBV Oberbayern schriftlich bekanntgegeben werden.
Zur Verlängerung der Ausbildung müssen beide Ausbildungsverträge dem ZBV Oberbayern zugesandt werden (das Praxisexemplar und das Azubi-Exemplar). Sofern Sie den Ausbildungsvertrag verlängern, besteht gem. Art. 39 BayEUG Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem ihre Auszubildende das 21. Lebensjahr vollenden wird. Davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung.