- Ausbildung
- Information rund um Ihre-/n Auszubildende-/n
- Sonstige Anträge und Zusatzerklärung KFO und BW zum Ausbildungsvertrag
- Neue ZFA-Ausbildungsverordnung ab 01.08.2022
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungstermine
- Prüfungsordnung
- Wenn Ihre Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
- Links
- Verlust von Dokumenten
Verlust von Dokumenten
Sollten Sie Dokumente aus Ihrer Ausbildungszeit verloren haben, so können Sie eine sogenannte Zweitschrift der benötigten Dokumente bei uns anfordern:
- Helferinnenbrief (vor 2004)
- Urkunde (seit 2004)
- Prüfungszeugnis
- Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz
Auch Fortbildungen wie die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz, Prophylaxe-Basiskurs und ZMP können Sie bei Verlust als Zweitschrift bei uns anfordern.
Für jede Zweitschrift erheben wir eine Gebühr in Höhe von 17,00 Euro (vgl. Gebührensatzung der BLZK).
Bitte beachten Sie, dass die Zweitschriften erst nach Zahlungseingang der o.g. Gebühr versandt werden können.
Zur Anforderung einer Zweitschrift bitten wir Sie das hier hinterlegte Formular auszufüllen und uns entweder per E-Mail, Fax oder per Post zuzusenden.