- Ausbildung
- Information rund um Ihre-/n Auszubildende-/n
- Sonstige Anträge und Zusatzerklärung KFO und BW zum Ausbildungsvertrag
- Neue ZFA-Ausbildungsverordnung ab 01.08.2022
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungstermine
- Prüfungsordnung
- Wenn Ihre Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
- Links
- Verlust von Dokumenten
Prüfungstermine
W I N T E R P R Ü F U N G / G A P 2
15.01.2025
Z W I S C H E N P R Ü F U N G E N / GAP 1
23.10.2024
30.04.2025
S O M M E R P R Ü F U N G / G A P 2
04.06.2025
Winterprüfung /GAP 2 am 15.01.2025
Zeitplan Zahnmedizinische Fachangestellte
Mittwoch, 15.01.2025
08.30 - 10.00 Uhr: Bereich Abrechnungswesen
10.00 - 11.00 Uhr: Bereich Praxisorganisation und -verwaltung
11.00 - 11.45 Uhr: Pause
11.45 - 13.15 Uhr: Bereich Behandlungsassistenz
(einschließlich Kenntnisnachweis im Strahlenschutz)
13.15 - 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
H I N W E I S:
Der Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung ist der letzte Ausbildungstag. Dies gilt auch für Auszubildende, die nicht an der Ergänzungsprüfung teilnehmen müssen.
Termine der praktischen Prüfung und mündlichen Ergänzungsprüfung an den jeweiligen Berufsschulen:
Bad Tölz
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Erding
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Fürstenfeldbruck
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Garmisch-Partenkirchen
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Ingolstadt
Praktische Prüfung:
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Keine Abschlussfeier
Mühldorf
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Rosenheim
Praktische Prüfungen
Mündliche Prüfung
Abschlussfeier
Starnberg
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Traunstein
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Praktische Prüfungen
Das Fach „Praktische Übungen" ist lt. Prüfungsordnung wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfung. Bei Nichtteilnahme gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Eine mündliche Prüfung kommt nur dann in Betracht, wenn dies für das Bestehen der Prüfung relevant ist.
Versäumte Prüfungstermine bedeuten ein Nichtbestehen der Prüfung.